Flächenrecycling und Flächenmanagement
Wirtschaftliche Nutzung unbrauchbarer Restflächen – Randbedingungen
Nahezu alle größeren Baumaßnahmen verursachen Eingriffe im Sinne des gültigen Naturschutzrechts. Dies gilt z. B. für Verkehrsinfrastruktur wie Straßen-, Schienen- und Wasserwege oder Flughäfen, aber auch für Bebauungspläne und größere Einzelbaumaßnahmen. Sofern Eingriffe in Biotope nicht vermieden oder vermindert werden können, sind sie nach § 19 BNatSchG auszugleichen oder zu ersetzen, andernfalls ist ein Vorhaben nicht zulässig.
Noch wesentlich höher als bei der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ist die Hürde, wenn besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten durch ein Vorhaben betroffen sind. Hier greifen die Vorschriften des § 44 BNatSchG. Auch der Artenschutz kann für viele Vorhaben einschlägig sein.
Demnach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn geschützte Populationen nicht erheblich beeinträchtigt werden, was insbesondere durch die Zerstörung bestehender Lebensräume der Fall wäre. In der Regel kann dies nur erreicht werden, wenn die geschützten Arten längere Zeit vor Beginn der (Bau-) Maßnahmen auf anderen Flächen angesiedelt werden können. Man spricht hier von dauerhaftem ökologischen Funktionserhalt Continuous Ecological Functionality –> CEF). Eingreifer – wie Kommunen – sind daher immer auf der Suche nach Flächen, die ökologisch aufgewertet werden können. Gleichzeitig verfügen viele private und öffentliche Institutionen über eine ganze Reihe von Flächen und Flächenteilen, die für betriebliche Zwecke nicht oder nicht mehr benötigt werden. Soweit sinnvoll möglich, werden diese Immobilien häufig verkauft, oft ist eine Veräußerung aber ausgeschlossen.
Erforderliche Tätigkeiten
Bei folgenden Schritten kann die G.i.V. Sie unterstützen:
- Auswahl der Flächen
- Optimierung der Flächenpflege
- Vermarktung der Flächen
- Sicherung der Flächen
Tätigkeiten der G.i.V.
Wenn Sie sich dafür interessieren, Flächen für Kompensations- oder CEF-Maßnahmen zu gewinnen oder anzubieten, kann die G.i.V. Sie bei folgenden Schritten unterstützen:
- Erstellen eines Anforderungsprofils (Lage, Größe und Zustand einer Fläche um aufwertbar zu sein)
- Vorauswahl der im ersten Prüfschritt grundsätzlich geeigneten Flächen
- Erfassen der Beschaffenheit der Flächen an Ort und Stelle
- Beurteilung des Aufwertungspotenzials
- Entwicklung von Grobkonzepten
- Erstellen und Bewerten einer Nutzen-Kosten-Schätzung
- Unterstützung bei der Beauftragung der Planungs- und Realisierungsleistungen
- ökologische Baubegleitung, fachlich fundiert und an den Bauherreninteressen ausgerichtet
- Prüfen und Gewährleisten eines Pflegeplans
- Unterstützung beim Besitzübergang der Flächen