Verfahrensmanagement

Verfahrensmanagement

Öffentlich rechtliche Genehmigungsverfahren, vor allem solche aus dem Bereich des Fachplanungsrechts, also Planfeststellungsverfahren, sind für die Vorhabenträger mit einer ganzen Reihe von Aufgaben verbunden.
Die Erstellung der Planungen muss gesteuert werden, Abstimmungen mit beteiligten Behörden und Betroffenen sind durchzuführen und nicht zuletzt müssen die Zuarbeiten der Anhörungsphase geleistet werden.
Bei all diesen Aufgaben entlasten wir unsere Kunden.

Projektvorbereitung

Die G.i.V. unterstützt Bauherren bei der Projektvorbereitung, dazu gehören insbesondere die Gestaltung der
Projektorganisation und die Implementierung von Steuerungsprozessen sowie die Überprüfung der technischen
Lösungen in Hinblick auf die Projektziele. Hinzu kommt die Mitarbeit bei der Vergabe, der Mittelbedarfsplanung
und das Aufstellen von Terminplänen für die Planungsphase und eines Rahmenterminplanes für das Gesamtprojekt.

Projektpräsentation und -dokumentation

Bei dieser Art von Leistungen unterscheiden wir grundsätzlich zwischen projektbezogenen und eigenständigen Präsentationen. Gemeint sind damit einerseits solche Präsentationen, die ein Vorhaben direkt unterstützen und begleiten sollen und andererseits solche Präsentationen, die für sich selbst stehen. Der Form nach sind dabei verschiedene Möglichkeiten gegeben, Ausstellungen ebenso, wie Bücher, Prospekte oder Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträge.

Zielsystementwicklung

Eindeutig definierte Ziele sind der Maßstab für die Steuerung eines Projektes und die Feststellung des
Projekterfolges. Die G.i.V. erarbeitet in der Projektvorbereitungsphase ein Zielsystem aus den internen Wünschen
und den Vorstellungen aus dem Projektumfeld. Am Ende dieses Prozesses steht die Bauherrenentscheidung für einen Zielkatalog.

Projektstruktur- und Leistungsplanung

Wesentliche Voraussetzung für die Projektsteuerung sind kompatible Strukturen für die Projektstrukturierung, die Terminplanung, die Kostenplanung und die Leistungsbeschreibung. Auf dieser Grundlage erarbeitet die G.i.V. eine Leistungsplanung (integrierte Kosten- und Terminplanung), um z. B. den Mittelbedarf für das Projekt oder Projektstrukturelemente in Zeitscheiben zu ermitteln.

Flächenrecycling und Flächenmanagement

Wirtschaftliche Nutzung unbrauchbarer Restflächen – Randbedingungen

Nahezu alle größeren Baumaßnahmen verursachen Eingriffe im Sinne des gültigen Naturschutzrechts. Dies gilt z. B. für Verkehrsinfrastruktur wie Straßen-, Schienen- und Wasserwege oder Flughäfen, aber auch für Bebauungspläne und größere Einzelbaumaßnahmen. Sofern Eingriffe in Biotope nicht vermieden oder vermindert werden können, sind sie nach § 19 BNatSchG  auszugleichen oder zu ersetzen, andernfalls ist ein Vorhaben nicht zulässig.

Noch wesentlich höher als bei der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ist die Hürde, wenn besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten durch ein Vorhaben betroffen sind. Hier greifen die Vorschriften des § 44 BNatSchG. Auch der Artenschutz kann für viele Vorhaben einschlägig sein.

Demnach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn geschützte Populationen nicht erheblich beeinträchtigt werden, was insbesondere durch die Zerstörung bestehender Lebensräume der Fall wäre. In der Regel kann dies nur erreicht werden, wenn die geschützten Arten längere Zeit vor Beginn der (Bau-) Maßnahmen auf anderen Flächen angesiedelt werden können. Man spricht hier von dauerhaftem ökologischen Funktionserhalt Continuous Ecological Functionality –> CEF). Eingreifer – wie Kommunen – sind daher immer auf der Suche nach Flächen, die ökologisch aufgewertet werden können. Gleichzeitig verfügen viele private und öffentliche Institutionen über eine ganze Reihe von Flächen und Flächenteilen, die für betriebliche Zwecke nicht oder nicht mehr benötigt werden. Soweit sinnvoll möglich, werden diese Immobilien häufig verkauft, oft ist eine Veräußerung aber ausgeschlossen.

Erforderliche Tätigkeiten

Bei folgenden Schritten kann die G.i.V. Sie unterstützen:

  • Auswahl der Flächen
  • Optimierung der Flächenpflege
  • Vermarktung der Flächen
  • Sicherung der Flächen

Tätigkeiten der G.i.V.

Wenn Sie sich dafür interessieren, Flächen für Kompensations- oder CEF-Maßnahmen zu gewinnen oder anzubieten, kann die G.i.V. Sie bei folgenden Schritten unterstützen:

  • Erstellen eines Anforderungsprofils (Lage, Größe und Zustand einer Fläche um aufwertbar zu sein)
  • Vorauswahl der im ersten Prüfschritt grundsätzlich geeigneten Flächen
  • Erfassen der Beschaffenheit der Flächen an Ort und Stelle
  • Beurteilung des Aufwertungspotenzials
  • Entwicklung von Grobkonzepten
  • Erstellen und Bewerten einer Nutzen-Kosten-Schätzung
  • Unterstützung bei der Beauftragung der Planungs- und Realisierungsleistungen
  • ökologische Baubegleitung, fachlich fundiert und an den Bauherreninteressen ausgerichtet
  • Prüfen und Gewährleisten eines Pflegeplans
  • Unterstützung beim Besitzübergang der Flächen